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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen (SiGeKo)
Dies ist eine Hilfestellung für die Bauherren, die nach der BaustellV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10.6.1998- der Bauherr selbst oder durch einen SiGeKoordinator oder einen “Dritten” erbringen kann.
Aus der Sicht vieler SiGeKo’s ist der Unterschied zwischen dem SiGeKoordinator und dem “Dritten” nur darin zu sehen, dass der “Dritte” nicht nur die SiGeKo-Tätigkeit des Bauherren, sondern auch die rechtliche Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Bauherren gegenüber den Beschäftigten auf der Baustelle, aber auch gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften etc.) übernimmt.
Dieses Risiko ist mit deutlich höherem Aufwand bei der Durchführung und in der Absicherung verbunden, wobei sich bekanntermassen Straftaten, für die z.B. Gefängnis als Strafe vorgesehen sind, nicht versichern lassen. Daher ist es im Normalfall wesentlich teurer die Funktion des “Dritten” einzukaufen. Diese Funktion wurde bisher noch nicht für einen Bauherren seitens des Sachverständigen- und Ingenieurbüro Dierberger wahrgenommen.
Hier ein Beispiel, bei dem SiGeKo-Tätigkeit und Tätigkeiten der Fachkraft für Sicherheit eines Betriebes beim Wiederaufbau einer Fabrikanlage nach einem Brandtotalschaden durchgeführt wurde. Anwesenheit über die meißte Bauzeit 4 von 5 Tagen. Es waren in der Regel über 100, über 4 Monate hinweg ca. 400 Mann auf dieser Baustelle tätig.
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